Logopädie
- alle Kassen und privat -
- erfolgt auf ärztliches Rezept -

Anmeldung

Ihr Arzt stellt fest, ob eine logopädische Behandlung notwendig ist. Wenn Sie selbst die Sprachschwierigkeiten / Kommunikations- oder Schluckprobleme (siehe Behandlungsschwerpunkte) bemerken oder von anderen darauf hingewiesen werden, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Arzt auf, um einen möglichen logopädischen Therapiebedarf abklären zu lassen. Eventuell werden Sie an einen Facharzt weitergeleitet – z.B. zum Phoniater/Pädaudiologen, Neurologen, Kieferorthopäden etc.

Wenn die vorliegende Störung als behandlungsbedürftig eingeschätzt wird, erhalten Sie vom Arzt eine Verordnung / ein Rezept über logopädische Therapie. Warten Sie mit dem Abholen dieser Verordnung jedoch, bis Ihnen ein Therapieplatz zur Verfügung steht.

Da leider in vielen logopädischen Praxen Wartezeiten bestehen, sollten Sie sich nun in der Praxis Ihrer Wahl anmelden und sich gegebenenfalls auf eine Warteliste setzen lassen oder wenn möglich einen Termin vereinbaren.

Sobald Ihnen ein Therapieplatz angeboten wird, holen Sie die Verordnung vom Arzt ab (bitte nicht vorher, denn Rezepte verlieren zwei Wochen nach Ausstellung ihre Gültigkeit). Damit können Sie dann die logopädischen Leistungen in Anspruch nehmen.

Auf privater Honorarbasis werden logopädische Beratungen angeboten. Diagnostik und Therapie erfolgen nur auf Rezept (auch Privatrezept möglich).

Wenn Sie sich im Haus für Körper & Sprache anmelden möchten, können Sie telefonisch oder per Mail mit uns Kontakt aufnehmen. Die Anmeldungen für die logopädische Therapie nehmen wir sehr gerne telefonisch entgegen, um alle Fragen im persönlichen Gespräch klären zu können.


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